Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autowelt
Präambel
Die Autowelt GmbH, Industriestraße 1, 97618 Niederlauer, vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Bajtel (nachfolgend „Autowelt“), erbringt gegenüber ihren Kunden Leistungen im Bereich der Reparatur und Instandsetzung sowie den Verkauf von überholten Motoren und Getrieben für Nutzfahrzeuge und Baumaschinen.
Diese Bestimmungen dienen dazu, die rechtlichen Beziehungen zwischen Autowelt und dem jeweiligen Kunden möglichst vollständig, klar und verständlich zu regeln. Zu diesem Zweck werden nachfolgend einzelne Begriffe erläutert.
Leistungen
Leistungen sind Tätigkeiten, bei denen Autowelt zur Durchführung einer bestimmten Handlung verpflichtet ist, ohne einen konkreten Erfolg zu garantieren.
Werkleistungen (Werkvertrag)
Werkleistungen sind Leistungen, bei denen Autowelt verpflichtet ist, dem Kunden ein konkretes Arbeitsergebnis zu übergeben.
Kaufvertrag
Im Rahmen eines Kaufvertrages verpflichtet sich Autowelt, eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich und Änderungen
Diese Bedingungen regeln abschließend die Vertragsbeziehungen zwischen Autowelt und dem Kunden und gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Autowelt hat ihrer Geltung ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Autowelt behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, ist Autowelt berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder unter den bisherigen Bedingungen fortzuführen.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen und dieser Bedingungen bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die Preise als Bruttopreise.
Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Vereinbarungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gesetzliche Vorschriften
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Erfüllungsort
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von Autowelt schriftlich, in Textform oder mündlich bestätigt. Autowelt ist an ihr Angebot 14 Tage gebunden.
Autowelt beginnt mit der Leistungserbringung zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Autowelt aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Pandemien), an der Leistung gehindert ist.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und Vertrag.
Die Inbetriebnahme und/oder der Einbau von Motoren, Getrieben oder Ersatzteilen ist nicht Bestandteil eines Kaufvertrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Eine darüber hinausgehende Unterstützung wird nur bei gesonderter Vereinbarung erbracht.
Bei Dienstleistungen (z. B. Beratung) handelt Autowelt ausschließlich unterstützend und garantiert keinen bestimmten Erfolg.
Autowelt ist nicht verpflichtet, nach Abschluss der Leistung Informationen zu aktualisieren.
Autowelt ist berechtigt, Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern oder anzupassen.
Autowelt darf zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Verzug kann der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Erhält Autowelt trotz ordnungsgemäßer Bestellung keine Lieferung, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Bei beidseitigen Handelsgeschäften ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Erfüllungsort ist der Sitz von Autowelt, sofern die Leistung nicht beim Kunden erbracht wird.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Autowelt bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen.
Er stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
Der Kunde sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten.
Die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen wird vom Kunden selbst geprüft.
Der Kunde garantiert, dass übermittelte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Bei fehlender Mitwirkung kann Autowelt den Vertrag kündigen und bereits erbrachte Leistungen abrechnen.
Zusätzliche Kosten durch mangelnde Mitwirkung werden gesondert berechnet.
Der Kunde stellt Autowelt von Ansprüchen Dritter frei und übernimmt ggf. Rechtskosten.
§ 4 Vergütung und Vertragsbeendigung
Die Vergütung erfolgt als Festpreis oder nach Aufwand.
Zahlungen sind nach Rechnungsstellung fällig.
Werklohn ist nach Abnahme zu zahlen.
Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein.
Reise- und Übernachtungskosten werden separat berechnet.
Leistungsänderungen führen zu Preisanpassungen.
Autowelt kann Materialpreissteigerungen über 5 % weitergeben.
Autowelt kann Vorauszahlungen verlangen (max. 90 % bei Verbrauchern).
Bei Nichtzahlung kann Autowelt vom Vertrag zurücktreten.
Befristete Verträge enden automatisch.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Bei Ratenzahlung wird der gesamte Betrag bei Verzug sofort fällig.
§ 5 Abnahme
Autowelt informiert über die Fertigstellung.
Der Kunde muss innerhalb von 12 Werktagen Mängel melden.
Andernfalls gilt die Leistung als abgenommen.
Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme nach 6 Werktagen.
Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Autowelt arbeitet nach aktuellem Stand der Technik.
Für Unternehmer ist die Gewährleistung bei gebrauchten Waren ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Autowelt haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
In allen anderen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Nutzungsrechte
Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Autowelt.
Autowelt darf Kundenname und Logo als Referenz verwenden (B2B).
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde einfache, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Autowelt.
Der Kunde ist zur sorgfältigen Behandlung verpflichtet.
Pfändungen oder Eingriffe Dritter sind unverzüglich zu melden.
§ 9 Höhere Gewalt
Autowelt ist bei höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit.
§ 10 Schlussbestimmungen
Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz von Autowelt, sofern beide Parteien Kaufleute sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Regelungen nicht.
Stand: 19.07.2023